4.6.1 Am 3. Juli 2014 erhielt die Ausgleichskasse Schwyz Kenntnis von einem ________ Dokument in einer beglaubigten Übersetzung mit der folgenden Überschrift: "Bewertung des Marktwertes des Wohnhauses von A.________ aus K.________" (vgl. BVM-act. 4-1/9). In diesem Dokument hat der im betreffenden Amtsbezirk zuständige Gerichtssachverständige für den Bereich Bauwesen die überbaute Liegenschaft des Versicherten im Mai 2014 untersucht und bewertet. In den allgemeinen Angaben führte der Sachverständige unmissverständlich aus, "im Jahr 1979 und 2001 hat A.________ Reparaturen an dem Haus durchgeführt", welches immer noch in der Bauphase sei;