4.4 Eine im März 2006 eingeleitete Überprüfung der Leistungsansprüche ergab keine Änderungen. In diesem Zusammenhang hatte die IV-Stelle einen Zwischenbericht des behandelnden Hausarztes Dr.med. J.________ sowie einen von der Ehefrau des Versicherten ausgefüllten Fragebogen beigezogen (vgl. IVact. 44 bis 48). 4.5 Analog verliefen auch die Leistungsüberprüfungen im Jahre 2009 (vgl. IVact. 49 bis 56) und im Jahre 2013 (IV-act. 59 bis 61).