4.1 Die Verfügungen vom 6. März 1998, mit welchen dem Versicherten erstmals eine ganze IV-Rente sowie eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades zugesprochen wurden, basiert im Wesentlichen auf folgenden Unterlagen:  Der Versicherte hatte sich am 26.9.1995 am linken Auge verletzt (traumatische Hornhautperforation links mit Irisinkarzeration und posttraumatischer Linsenquellung) und war in der Folge bis 28.1.1996 als arbeitsunfähig beurteilt worden (UV-act. 1-23/41 i.V.m. UV-act. 1-25/41).