Ebenfalls am 16. Dezember 2016 verfügte die IV-Stelle gegenüber A.________ hinsichtlich der bezogenen Hilflosenentschädigungen was folgt: Gestützt auf unsere Verfügung vom 1. Dezember 2016 werden die zu Unrecht bezogenen Leistungen fünf Jahre rückwirkend zurückgefordert: Zu Unrecht oder zuviel bezogene Leistungen sind zurückzuerstatten. (…) Der Verfügungsempfänger wird verpflichtet, den Betrag von CHF 87'856.00 zurückzuerstatten. H. Gegen diese Rückforderungen erhob A.________ fristgerecht am 1. Februar 2017 beim Verwaltungsgericht zwei weitere Beschwerden: