Verfahren I 2017 3 1. Es sei die angefochtene Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 1. Dezember 2016 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die Hilflosenentschädigung im bisherigen Umfang weiterhin zu entrichten. 2. Es sei die aufschiebende Wirkung der Beschwerde unverzüglich wieder herzustellen. 3. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege inkl. unentgeltlicher Verbeiständung durch den Unterzeichneten zu gewähren. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.