Mit Verfügungen vom 1. Dezember 2016 hat die IV-Stelle die mit Verfügungen vom 6. März 1998 zugesprochenen Rentenleistungen und Hilflosenentschädigungen sowie die mit Verfügung vom 8. Juni 2001 zugesprochenen höheren Hilflosenentschädigungen rückwirkend aufgehoben und die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückgefordert mit dem Hinweis, dass hinsichtlich der Rückforderungssumme eine separate Verfügung erlassen werde (IV-act. 116 und 117).