C. Mit Vorbescheid vom 29. Juli 2015 teilte die IV-Stelle A.________ mit, es werde beabsichtigt, die Hilflosenentschädigung aufzuheben (IV-act. 79). Nachdem sich A.________ nicht geäussert hatte, verfügte die IV-Stelle am 25. September 2015 die Aufhebung der Hilflosenentschädigung (IV-act. 80). Diese Verfügung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.