setzung auffordern muss – welche analog auch auf Behandlungen anwendbar ist, Bundesgerichtsurteil 4A_79/2012 vom 27.8.2012 Erw. 5.1ff.). 4.3.4 Des Weiteren macht die Beklagte geltend, dass der Kläger nach Art. 20.10 AVB verpflichtet gewesen wäre, seine Arbeits- oder Restarbeitsfähigkeit für leichtere, geeignete Tätigkeiten allenfalls in einem anderen Berufszweig einzusetzen.