25 chen einer direkten Spinalnervenirritation sowie keine Spinalkanalstenose (vorstehende Erw. 4.2.6). Auch im MEDAS-Gutachten wurde festgehalten, dass die Diskusprotrusion L4/5 ohne Affektion von Nervenwurzeln bestehe und sich keine Spinalstenose zeige (IV-act. 29-42/47). Sodann wurde im Gutachten bei den therapeutischen Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit durch medizinische Massnahmen eine solche Infiltration nicht erwähnt (vgl. IV-act. 29-44/47). Vielmehr wurde hinsichtlich des Sequesters L5/S1 lediglich eine relative OP- Indikation festgehalten (IV-act. 29-42/47).