Die Vorbringen des Klägers sind nachvollziehbar, zumal sich aus den Akten ergibt, dass der Kläger jeweils die von den behandelnden Ärzten empfohlene Medikation eingenommen und von seinem Hausarzt auch eine Fellinger Infusion erhalten hat. Zudem besuchte er jeweils die Physiotherapie und stellte sich auch nicht gegen Abklärungen bei weiteren Fachpersonen. Sodann wurde vom Hausarzt in seinen Sprechstundennotizen vom 17. Juni 2016 betreffend Besprechung des MRI der LWS festgehalten, dass bei medianer Protrusion L5/S1 keine guten Aussichten für eine "perirad" Infiltration bestehen würden (Kläg.-act. 46). Gemäss der Befunderhebung des Radiologen vom 16. Juni 2016 fanden sich keine Zei-