Dazu hält der Kläger fest, dass er auch über die Risiken eines solchen Eingriffs, z.B. u.a. die Möglichkeit einer Querschnittslähmung, informiert worden sei. Diesem Risiko habe er seine bisherigen Erfahrungen mit solchen Medikamentencocktails, insbesondere Cortison, gegenübergestellt. Zum damaligen Zeitpunkt habe der Kläger bereits viele Medikamente eingenommen, auch solche die ihm mit der Infiltration erneut vorgeschlagen worden seien. Die vorgeschlagene Behandlung sei demnach nichts Neues gewesen. Trotz der Behandlung mit diesen zahlreichen Medikamenten habe sich beim Kläger nur eine minime Verbesserung seiner Situation eingestellt. Nachdem der Kläger mit der empfohlenen Behand-