Nachdem der Kläger allerdings im Juli 2016 gegenüber dem Unfallversicherer geltend machte, seit dem Unfall im Juni 2015 immer wieder an Schwindelanfällen und Nackenbeschwerden zu leiden und die Physiotherapie für den im Juni 2015 erlittenen Unfall erst im Mai 2016 beendet zu haben (vgl. vorstehende Erw. 4.2.7), und nachdem auch seine Chiropraktorin von unfallbedingten Nackenbeschwerden und Schwindel ausgegangen war, veranlasste der Unfallversicherer ein MRI der HWS, welches am 7. Februar 2017 erfolgte.