Der Beginn der angepassten Tätigkeit gelte frühestens ab 18. Juni 2017 bzw. spätestens ab Gutachtenzeitpunkt. Therapeutisch wurde zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit eine multimodale Schmerztherapie mit aktivierendem Einsatz und einer psychologischen Mitbetreuung empfohlen (IV-act. 29-43f./47).