4.2.18 Gegenüber der IV-Stelle führte M. chiro.med. R.________ am 3. April 2017 aus, dass für die bisherige Tätigkeit keine Arbeitsfähigkeit mehr bestehe. In einer leidensangepassten Tätigkeit sei seit dem 25. November 2016 ein Wiedereinstieg mit gradueller Steigerung möglich. Der Schwindel sei sodann mit einer erneuten Drehstuhlanwendung behandelbar. Nach der letzten Drehstuhlanwendung habe eine einmonatige Beschwerdefreiheit bestanden (IV-act. 9-2f./12).