4.2.17 Am 6. März 2017 führte der Kreisarzt T.________ aus, dass keine überwiegend wahrscheinlich unfallkausalen strukturellen Veränderungen im Bereich der HWS bestünden. Der Schwindel sei echtzeitlich nicht dokumentiert und erscheine erst in den Berichten der S.________ (Klinik) Ende 2016. Ein überwiegend wahrscheinlich unfallkausaler Zusammenhang könne nicht bestätigt werden. Die aktuellen Beschwerden seien im Rahmen der degenerativen HWS- Veränderungen zu sehen (UV-act. IV/55). Daraufhin lehnte der Unfallversicherer eine Leistungspflicht mit Schreiben vom 8. März 2017 ab.