Anschliessend machte der Hausarzt in seinem Bericht eine unvollständige Aussage zur Arbeitsfähigkeit des Klägers, wobei er offen liess, was genau M. chiro.med. R.________ hinsichtlich einer 100% Tätigkeit unter Berücksichtigung der Schwindelsymptomatik (also nicht auf Leitern oder Gerüsten usw.) meinte. Weiter führte er aus, dass er daher um Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber bitte, um herauszufinden, ob ein solcher Arbeitsplatz möglich sei. Alternativ bat er um eine stationäre Rehabilitationsmassnahme, um den Genesungsprozess zu beschleunigen. Er hielt fest, dass mittlerweile eine durchaus relevante Somatisierungstendenz vorliegt (UVact. IV/51).