Der Hausarzt ersuchte darum, Ordnung in den Fall zu bringen. Leider sehe er den Kläger immer nur zur Verlängerung seines Arztzeugnisses, womit er mittlerweile Probleme habe, weil er entweder überhaupt keine Befunde bekomme oder erst Wochen später, oder er müsse andere beteiligte Ärzte anrufen und um Auskunft bitten. Gemäss seinen Recherchen sei der Kläger zurzeit bei M. chiro.med. R.________ wegen seiner Schwindelsymptomatik in Behandlung. Eine Rückensymptomatik bestehe derzeit nicht mehr. Anschliessend machte der Hausarzt in seinem Bericht eine unvollständige Aussage zur Arbeitsfähigkeit des Klägers, wobei er offen liess, was genau M. chiro.med.