4.2.15 Gemäss Arztbericht vom 7. Februar 2017 von Dr.med. F.________ liegen beim Kläger drei verschiedene Ereignisse vor. Zum einen sei es am 29. Juni 2015 zu einem Arbeitsunfall mit HWS- und Schädelprellung gekommen. Anschliessend sei am 27. April 2016 ein weiterer Arbeitsunfall gemeldet worden, welcher seines Erachtens kein Unfall sei (LWS Beschwerden nach ungeschickter Bewegung) und am 2. Juni 2016 sei ein dritter Arbeitsunfall erfolgt, welcher seines Erachtens ebenfalls kein Unfall sei (LWS Beschwerden nach dem Aufstehen aus dem Bett). Der Hausarzt ersuchte darum, Ordnung in den Fall zu bringen.