4.2.13 Gemäss telefonischem Bericht des W.________(Spital) an den Unfallversicherer vom 12. Januar 2017, sei im November 2016 eine Behandlung erfolgt, bei welcher eine Drehstuhllagerung vorgenommen worden sei. Ein Bericht von dieser Behandlung sei leider nicht erstellt worden. Es sei eine einmalige Behandlung gewesen (UV-act. IV/47). Am 9. Februar 2017 wurde beim Unfallversicherer ein Bericht des Interdisziplinären Zentrums für Schwindel und neurologische Sehstörungen des W.________(Spital) eingereicht. Demgemäss bestehe gemäss "Erstkonsultation vom 09.02.2017" durch Prof. Dr.med. M.________ (Neurologie) ein Lagerungsschwindel mit Vd.