Zudem erfahre er auch intermittierenden okulären Schwindel, welcher mitunter auch durch Extension im Nacken ausgelöst werde. Wegen der Schmerzen und des kinesiophoben Verhaltens habe der Kläger in der Schwindelsprechstunde nicht vollumfänglich untersucht werden können. Aus diesem Grund sei er an das interdisziplinäre Zentrum für Schwindel und neurologische Sehstörungen des W.________ (Spital) weitergeleitet worden (UV-act. IV/44).