4.2.12 Am 4. November 2016 wurde der Kläger in der Chiropraktik- Schwindelsprechstunde von Dr. U.________ (Supervisor Chiropraktische Medizin) und MChiro V.________ (Unterassistent Chiropraktische Medizin) in der S.________ (Klinik) untersucht. In der Beurteilung wurde festgehalten, dass der Kläger an einem cerviko- und lumbospondylogenen Schmerzsyndrom leide, wofür er bereits in Behandlung sei, welche weitergeführt werden solle. Zudem erfahre er auch intermittierenden okulären Schwindel, welcher mitunter auch durch Extension im Nacken ausgelöst werde.