Für das lumbospondylogene Schmerzsyndrom seien dem Kläger, bei klar kinesiophobem Schmerzverhalten, Übungen gezeigt worden. Die LWS sei deutlich beweglicher geworden, Zehenund Fersenstand seien wieder durchführbar, und es sei kein positiver Lasègue mehr zu verzeichnen. Diesbezüglich stehe einem graduellen Wiedereinstieg in den Berufsalltag nichts entgegen. Diese Beschwerden würden unter der Krankenkasse laufen.