18 geben worden. Objektiv habe die Beweglichkeit der HWS klar verbessert werden können. Subjektiv habe er noch von lokal linksseitigen Nackenbeschwerden und fluktuierendem Vertigo berichtet. Diese Beschwerden würden unter Unfall laufen und seien aus Sicht der Chiropraktorin aktuell immer noch limitierend für eine vollständige Wiederaufnahme seiner Arbeit. Daher habe sie ihn am 4. November 2016 in die Schwindelsprechstunde geschickt. Für das lumbospondylogene Schmerzsyndrom seien dem Kläger, bei klar kinesiophobem Schmerzverhalten, Übungen gezeigt worden.