20.2 AVB, dass der Versicherungsnehmer bei jeder Arbeitsunfähigkeit 5 Tage nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist, spätestens jedoch nach 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit diese der C.________ AG mit dem entsprechenden Formular meldet. Der Meldung wird das Arztzeugnis des behandelnden Arztes mitgeliefert. Bei verspäteter Mitteilung besteht frühestens ab Eingang der Krankmeldung Anspruch auf die versicherten Leistungen.