Der Kläger macht geltend, dass er am Morgen des 2. Juni 2016 starke Rückenbeschwerden gehabt habe. Sein Rücken sei total blockiert gewesen, wodurch er sich kaum mehr habe richtig bewegen können und habe aus dem Bett kriechen müssen. Er habe sich noch gleichentags zu Dr.med. F.________ begeben können, welcher ihm sofort eine Cortison-Spritze und intravenös Schmerzmittel verabreicht habe. Der Kläger habe dabei beinahe drei Stunden in der Arztpraxis verbracht, bis er wieder habe aufstehen können. Der Kläger habe seine Einsatzfirma telefonisch über seine Arbeitsunfähigkeit informiert.