2.3 Im konkreten Fall ist somit zunächst die (Vor-) Frage zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis noch bestehend (und der Kläger somit krankentaggeldversichert) oder bereits beendet war. Aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass diese Frage bereits durch ein Zivilgericht beurteilt wurde oder demnächst beurteilt werden soll.