2.2 Aus den Akten ergibt sich, dass die Arbeitgeberin dem Kläger am 16. Juni 2016 (Postaufgabe) schriftlich (datiert auf den 27.5.2016) mitteilte, dass das Arbeitsverhältnis auf den 3. Juni 2016 gekündigt werde (Kläg.-act. 7f.). Des Weiteren befindet sich ein ärztliches Zeugnis von Dr.med. F.________ vom 6. Juni 2016 in den Akten, wonach der Kläger wegen Krankheit seit 2. Juni 2016 in seiner Behandlung und seit dem 6. Juni 2016 zu 100% arbeitsunfähig sei (Kläg.-act. 7 6). In einem weiteren Arztzeugnis vom 5. Januar 2017 hält Dr.med.