5 wirtschaftlich schwächeren Partei bedeutet indes nicht, dass aufgrund der sozialen Untersuchungsmaxime nur sie unterstützt würde. Vielmehr kommt die Maxime ungeteilt zur Anwendung. Sie gilt für beide Parteien und nicht einseitig nur für die wirtschaftlich schwächere Partei (Raselli, Verfahrensrechtliche Probleme von Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung, SZS 49/2005 S. 281).