K. Am 6. Dezember 2017 ersucht der verfahrensleitende Richter die G.________ (Unfallversicherung) um Zustellung ihrer Akten, welche am 14. Dezember 2017 (Posteingang) beim Gericht eintreffen. Ebenfalls am 6. Dezember 2017 fordert der verfahrensleitende Richter die E.________ AG zur schriftlichen 3 Auskunft auf, welche nach gewährter Nachfrist am 30. Januar 2018 (Posteingang) erfolgt. Am 16. Februar 2018 lässt der Kläger dazu Stellung nehmen.