C. Mit Schreiben vom 11. November 2016 gelangte A.________ an die C.________ AG und meldete, dass er seit dem 2. Juni 2016 zu 100% arbeitsunfähig sei. Das Arbeitsverhältnis mit seiner Arbeitgeberin sei, wenn überhaupt rechtsgültig, auf den 3. Juni 2016 aufgelöst worden, weshalb die Arbeitsunfähigkeit noch in der Kündigungsfrist eingetreten sei und er Anspruch auf Krankentaggeld habe (Bekl.-act. 3).