_ war durch seine Arbeitgeberin bei der C.________ AG für ein Taggeld von 80% des wegen Krankheit ausfallenden, der normalen vertraglichen Arbeitszeit entsprechenden zuletzt bezahlten Lohnes kollektiv krankentaggeldversichert nach VVG (vgl. Rahmenarbeitsvertrag der Arbeitgeberin, vom SECO genehmigt am 21.12.2011 und 04.11.2013, Ziff. 15 m.V.a. Art. 28f. des Gesamtarbeitsvertrages für den Personalverleih [nachfolgend GAV Personalverleih], abgeschlossen am 17.3.2009/15.7.2011). B. A.________ erkrankte im Juni 2016 und wurde vom behandelnden Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Des Weiteren wurde ihm von der D.________ AG mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werde.