Stellt man dem aktenkundigen Jahresverdienst bei der letzten Arbeitgeberin (Fr. 61'295.--) den aus den Tabellenlöhnen entnommenen Durchschnittsverdienst für Frauen in einfachen Tätigkeiten gegenüber (Fr. 54'060.--), resultiert eine Einkommenseinbusse von Fr. 7'235.--, was einem Minderverdienst von rund 11.8% entspricht (7'235 : 61'295 x 100). Damit wird die Schwelle einer Erwerbseinbusse von rund 20% klar nicht erreicht.