4.3 Sodann macht die Beschwerdeführerin sinngemäss geltend, es sei unklar, wie lange die aktuelle Temporäranstellung Bestand habe (vgl. Eingabe vom 27.12.2017, S. 3, Ziff. 7). In der Tat ist nach der Aktenlage offen, wie lange die Versicherte bei der L.________ AG einen regelmässigen Verdienst erzielen wird. Allerdings ist es der Versicherten ohne weiteres möglich und zumutbar, eine andere ihr zusagende Arbeitsstelle zu suchen, welche eine Vollzeitbeschäftigung für unbestimmte Zeit umfasst.