7 Frage "waren Sie arbeitsunfähig" jeweils ab Januar 2017 (und damit vor Erlass der angefochtenen Verfügung vom 7.2.2017) ausdrücklich verneinte (vgl. Alv-act. 65, 55, 47, 41, 35, 30, 22,15, 8). Anzufügen ist, dass das Formular zur Beantwortung der in der Arbeitslosenversicherung gestellten Fragen folgenden Hinweis enthielt: "Unwahre oder unvollständige Angaben können zum Leistungsentzug und zu einer Strafanzeige führen" (vgl. Alv-act. 8 in fine, kurz vor der Unterschrift der Versicherten).