Gemäss Dr.med. F.________ war das Konzentrationsvermögen, das Auffassungsvermögen, die Anpassungsfähigkeit sowie die Belastbarkeit je eingeschränkt, derweil die Fahrtauglichkeit bejaht wurde (IV-act. 20-4/4). 2.6 Die Taggeld-Versicherung (T.________) veranlasste ein bidisziplinäres psychiatrisch-neurologisches Gutachten durch Dr.med. G.________ (Facharzt für Neurologie FMH sowie für Psychiatrie/Psychotherapie FMH, zertif. SIM- Gutachter). In diesem am 15. August 2016 erstatteten Gutachten wurde keine Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit aus bidisziplinärer Sicht gestellt.