2.5 In einem Verlaufsbericht, welcher bei der IV-Stelle am 1. Juni 2016 einging, stellte der Chefarzt des R.________ (________, Dr.med. F.________) die Diagnose einer depressiven Anpassungsstörung, aktuell leichtgradig (ICD-10 F43.21). Zudem äusserte er den Verdacht auf ein organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma (ICD-10 F07.2). Die Arbeitsfähigkeit für eine alternative Tätigkeit, welche eine höchstens durchschnittliche Konzentration und Aufmerksamkeitsleistung erfordere, veranschlagte er auf 60 bis 80% (mit einer weiteren möglichen Steigerung, vgl. IV-act. 20-3/4). Gemäss Dr.med.