Insbesondere wurden keine Einschränkungen in den Lern- und Gedächtnisaufgaben sowie bei der Prüfung der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistungen festgestellt. Auffallend waren Schlafprobleme sowie der Verdacht auf Analgetikaabusus (mit der Empfehlung für einen Dafalgan- Entzug, Aufnahme von sportlichen Aktivitäten etc., vgl. UV-act. 1-236/276). 2.4 Vom 3. Februar 2016 bis zum 18. März 2016 hielt sich die Versicherte in der K.________ (Klinik) auf. Im Austrittsbericht wurde die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1) gestellt (IV-act. 27-2/5).