2.3 Eine neuropsychologische Untersuchung der Versicherten am P.________ (Spital) vom 11. bzw. 21. März 2014, welche von PD Dr.med. E.________ (Leitende Ärztin) sowie Dr.phil. Q.________ (Neuropsychologin) durchgeführt wurde, ergab u.a., dass die motivierte und kooperative Patientin weitgehend durchschnittliche bis teils überdurchschnittliche kognitive Leistungen erbrachte. Insbesondere wurden keine Einschränkungen in den Lern- und Gedächtnisaufgaben sowie bei der Prüfung der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistungen festgestellt.