2.2 Im vorliegenden Fall verhält es sich so, dass die Beschwerdeführerin am 28. Oktober 2012 innerorts in D.________ bei Schneefall einen Personenwagen unter 50 km/h lenkte, als sich auf ihrer Fahrbahn ein falsch fahrender Personenwagen näherte und es zu einer Frontalkollision kam (vgl. Suva-act. 1- 42/276). Bei den gleichentags durchgeführten Abklärungen im J.________ (Spital) wurde eine Kontusion des Mittelgesichtes, der rechten Hüfte sowie der linken Schulter festgehalten. Der klinische Befund umfasste eine Druckdolenz im Bereich des Gesichtes, Kalottenkompressionsschmerz, ansonsten war der klinische Befund unauffällig. Ein CT des Schädels/