2 E. Mit Vernehmlassung vom 21. April 2017 beantragte die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen. Mit Eingabe vom 5. Mai 2017 nahm die Beschwerdeführerin zur vorinstanzlichen Vernehmlassung Stellung. Mit gerichtlichem Schreiben vom 8. September 2017 wurde die Beschwerdeführerin ersucht, diverse Fragen namentlich im Hinblick auf einen in der Beschwerde angesprochenen Arbeitsversuch (durch die Personalverleihfirma L.________) zu beantworten.