D. Mit Verfügung vom 7. Februar 2017 hat die IV-Stelle das Leistungsbegehren abgewiesen (IV-act. 38). Gegen diese am 10. Februar 2017 eingegangene Verfügung liess A.________ rechtzeitig am 20. März 2017 beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 7. Februar 2017 sei aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen der Invalidenversicherung, insbesondere Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung und/oder Massnahmen beruflicher Art, eventualiter eine IV-Rente, zu gewähren.