3.2.1 An dieser in der angefochtenen Verfügung enthaltenen Herleitung der massgebenden Arbeitsfähigkeit fällt vorab auf, dass das Ergebnis der Knie- Totalprothese rechts vom 21. September 2016 gar nicht abgewartet wurde, sondern unter Ziffer 6.4 apodiktisch festgehalten wurde: „Die Rehabilitation nach einem solchen Eingriff dauert erfahrungsgemäss höchstens zwei Monate“ (vgl. IV-act. 85-6/8).