G. Mit Vernehmlassung vom 7. April 2017 beantragte die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. Dazu äusserte sich der Beschwerdeführer in einer Eingabe vom 14. Juli 2017. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: