2. Es sei dem Beschwerdeführer ab dem 1. Juni 2011 eine ganze IV-Rente auszurichten. 3. Eventualiter sei ein medizinisches Gutachten erstellen zu lassen. 4. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen und diese anzuweisen entsprechend Ziffer 1 und 2 der obigen Rechtsbegehren neu zu entscheiden. 5. Es seien sämtliche IV-Akten und SUVA-Akten beizuziehen. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.