E. Am 31. Januar 2017 verfügte die IV-Stelle, dass A.________ ab 1. Juni 2011 bis 31. Dezember 2011 Anspruch auf eine ganze Rente, ab 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2014 Anspruch auf eine halbe Rente und ab 1. Juli 2014 Anspruch auf eine Dreiviertelsrente habe (Bf-act. 1). F. Gegen diese am 6. Februar 2017 eingegangene Verfügung liess A.________ fristgerecht am 8. März 2017 beim Verwaltungsgericht Schwyz Beschwerde einreichen mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. In Gutheissung der Beschwerde seien die angefochtenen Verfügungen aufzuheben und es seien die gesetzlichen Leistungen zu erbringen.