Mit Verfügung vom 23. Dezember 2011 veranschlagte die Suva eine unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit von 31% und sprach mit Wirkung ab 1. Januar 2012 eine entsprechend erhöhte UVG-Invalidenrente zu (Suva-act. 3). Von solchen Veränderungen hatte die IV-Stelle bereits am 12. Dezember 2011 Kenntnis erhalten (IV-act. 38).