Unfallnäher gibt es für die Bizepssehnenpartialruptur hingegen keine Hinweise, weder im MRI vom 30. April 2015 noch intraoperativ am 22. Oktober 2015 (dies bei genauer OP-Befund- beschreibung, vgl. Vi-act. 71 S. 2) und auch nicht im MRI vom 30. September 27 2016. Anhaltspunkte, dass die Bizepssehnenpartialruptur bis zur Operation am 7. November 2016 von allen bis dahin involvierten Fachärzten übersehen worden wäre, ergeben sich keine bzw. sind nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt.