Die bei der ersten Operation vom 22. Oktober 2015 vorgefundene Auffaserung der distalen Supraspinatussehne wird beim zweiten Eingriff nicht mehr beschrieben (Supraspinatussehne und Infraspinatussehne unauffällig). Die persistierende Bursitis bei vorbestehend verengtem Subacromialraum (bei Acromion Typ II nach Bigliani) und unter Berücksichtigung des Alters der Beschwerdeführerin (knapp 54-jährig beim erwähnten operativen Eingriff) ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis vom 24. April 2015 zurückzuführen.