1 Frage 5). Die PMEDA-Gutachter enthalten sich diesbezüglich einer klaren Stellungnahme, dies mit der Begründung, dass man die anlässlich der Operation im November 2016 festgestellten strukturellen Läsionen selber nicht eingesehen habe und diese daher weder in Zweifel ziehen noch bestätigen könne. Zwar verweisen die Gutachter auf das MRI vom September 2016, worin eine Labrumläsion verneint wurde und eine gravierende Sehnenläsion (allenfalls eine leichtgradige Tendinopathie der distalen Supraspinatussehne; vgl. Vi-act. 167) nicht beschrieben worden sei (vgl. Vi-act. 206 S. 3 Frage 1a). Auch halten sie grundsätzlich zu Recht fest, dass keine Anhaltspunkte bestehen, dass Dr.med.