_ vom 13. Januar 2017 (Viact. 190) war zumindest die Bizepssehnenpartialruptur eine Traumafolge, d.h auf die Humeruskopffraktur und damit auf das Unfallereignis vom 24. April 2015 zurückzuführen. Er berichtet zudem, dass bei der Beschwerdeführerin nach dem Eingriff eine deutliche Beschwerdebesserung eingetreten sei, sodass in den folgenden Monaten mit einer zunehmenden Beschwerdefreiheit zu rechnen sei (vgl. auch sein Verlaufsbericht vom 28.4.2017, wonach das Bewegungsausmass zwischenzeitlich auf einen aktiven Nacken- und Schürzengriff gesteigert werden konnte, die Patientin aber weiterhin langfristig Physiotherapie benötige, Bf-act. 36). In seinem Schreiben vom 6. Juni 2017 (Bf-act.